Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Der Einzelfirma cramarts photography by Marc Lüthi, im Folgenden Lieferant genannt.

Geltung der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern die Parteien sie ausdrücklich oder still- schweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden. Wird ein Vertrag abgeschlossen und der Kunde legt ebenfalls AGB vor, gelten die übereinstimmenden Punkte. In Bezug auf die abweichenden Bestandteile wird eine schriftliche Vereinbarung getroffen. Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange sie nicht von den Parteien in schriftlicher Vereinbarung geändert wurden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR), sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.

Angebote des Lieferanten
Der Lieferant verkauft Fan Produkte an Endkunden. Wünscht der Kunde eine Änderung gegenüber der Auftragsbestätigung, teilt ihm der Lieferant innert zwei Arbeitstagen mit, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Erbringung der Leistungen, die Termine Preise hat. Für Produkte, die bereits geliefert sind, gilt die Änderung nicht.

Termine/Lieferfristen
Der Lieferant verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen. Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Lieferanten liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen. Bei sonstigen Verzögerungen kann der Kunde auf weitere Lieferungen verzichten: Dies hat er dem Lieferanten unverzüglich mitzuteilen. Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.
Dem Lieferanten eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt der Lieferant bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es sofort erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.
Der Lieferant muss den Kunden so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.

Vertragserfüllung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Der Lieferant liefert die Produkte in der bestellten Ausführung. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Lieferanten. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Absender auf den Kunden über. Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach der Lieferung, gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.

Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise sind in der Preisliste festgelegt. Die Mehrwertsteuer ist im Preis bereits enthalten. Der Käufer übernimmt die Transportkosten sowie die Kosten für die Überprüfung der Ware. Der Kunde bezahlt bei Bestellung.

Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum des Lieferanten.

Gewährleistung
Der Lieferant verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Produkte in einer guten Qualität. Er verpflichtet sich weiter zur fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter. Bei Mängeln an den gelieferten Sachen, kann der Kunde nach OR Wandelung oder Minderung verlangen oder Waren derselben Gattung als Ersatz. Es gelten die Bestimmungen des OR. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. Wenn der Kunde die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Kunde die weiterverkauften Produkte, ist der für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Lieferanten, dem Käufer oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produkthaftpflichtgesetzes.

Informationspflicht
Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmassigen Lösungen führen können.

Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Sitz des Lieferanten. Der Lieferant darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden aufrufen. Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.